Allgemeine Geschäftsbedingungen

von „Beim Neuner – Zeit zu zweit“ - Stand 01.03.2019

Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.

§ 1 Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist – bereitgestellt ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die beiden Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig der Vertragsdauer.

§ 2 Verbindlichkeit
Nach dem Eingang der Anzahlung wird aus der unverbindlichen Reservierung ein verbindlicher Gastaufnahmevertrag. Diese AGBs sind Teil des Vertrages, den der Gast durch die Anzahlung akzeptiert. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Reservierung auf dem Konto des Gastgebers eintreffen, verfällt die Reservierung. Bei Kündigung siehe § 5.

§ 3 Kündigung durch den Gastgeber
Der Gastgeber kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen (wie Wasser-, Sturm-, Brandschaden, Krankheit etc.) kündigen.

§ 4 Nichtbereitstellung der Ferienwohnung
Bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung ist der Gastgeber verpflichtet, dem Gast Schadenersatz in Höhe der gezahlten Beträge plus 30 % Aufwandsentschädigung zu leisten.

§ 5 Kündigung durch den Gast
Der Gast kann jederzeit vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten (in Schriftform Brief oder E-Mail).
Bei Nichtantritt der Reise gilt:

Kostenlose Stornierung bis 60 Tage vor Anreise, danach 90% Stornierungsgebühr.

§ 6 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich aus dem Mietpreis bestimmt. Der Gastgeber hat zudem in diesem Fall das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Vertrag darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 7 Zahlungen
Die Vorauszahlung beträgt 20 % des Mietpreises und ist nach Erhalt der Reservierungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ansonsten verfällt die Reservierung und der gewählte Zeitraum steht wieder zur Verfügung. Restzahlung 30 Tage vor Anreise.

§ 8 Begleichen von Forderungen
Gastgeber und Gast verpflichten sich eventuelle Rückzahlungen oder Forderungen innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.

§ 9 Kurzfristige Anreise
Bei kurzfristiger Buchung und Anreise ist der Gesamtbetrag so zu überweisen, dass er während des Aufenthalts auf unserem Konto eingeht.

§ 10 Schäden
Der Gast hat nach Einzug vorhandene Schäden und Reklamationen dem Gastgeber unverzüglich zu melden.

§ 11 Rauchen
Das Rauchen ist innerhalb des Objekts untersagt.

§ 12 Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.

§ 13 Haftung
Bei Zuwiderhandlung gegen die genannten auflagen ( bzw. bei selbst verursachten Schäden) haftet der Gast für den entstandenen Schaden, die daraus zu vertretenden Mietausfälle, sowie ggf. für Schadensersatzansprüche.

§ 14 Internet
Der Gast übernimmt die Verantwortung und Haftung für die Nutzung eines bereitgestellten Internetanschlusses während der Vertragsdauer. Der Internetzugang darf nur in der Form verwendet werden, dass keine Forderungen Dritter an den Anschlussinhaber entstehen und keine Gesetze verletzt werden. Der Gast stimmt zu, dass für einen Nachweis Benutzerdaten durch den Gastgeber aufgezeichnet werden. Bei Zuwiderhandlungen durch den Gast, ist der Gastgeber berechtigt, die Kontaktdaten des Gastes an den Anspruchssteller  weiterzuleiten. Der bereitgestellte WLAN-Schlüssel ist vertraulich zu behandeln.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist die Gemeinde des Gastgebers. Für Streitigkeiten aus, oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, sind ausschließlich die Gerichte im Landgerichtsbezirk des Gastgebers zuständig.

Niederaudorf, den 01.03.2019